Aufbau des KZ-Systems

Bereits im März 1933 begannen die Nationalsozialisten mit der Errichtung von Konzentrationslagern. Diese so genannten frühen KZ dienten der Herrschaftssicherung durch Ausschaltung und Einschüchterung aller tatsächlichen und aller potenziellen politischen Gegner. Hinsichtlich Trägerschaft, Bewachungsmannschaften und Grad der Brutalität unterschieden sich diese frühen KZ beträchtlich voneinander.

Mit der Übernahme der Zuständigkeit für die Konzentrationslager durch die SS im Jahr 1934 begann die Etablierung eines einheitlichen KZ-Systems. Mit Ausnahme des Konzentrationslagers Dachau bei München wurden alle frühen KZ aufgelöst und bis zum Beginn des Krieges durch neu errichtete große Konzentrationslager ersetzt. So entstanden in den folgenden Jahren, nach dem Vorbild des reorganisierten KZ Dachau, u. a. die Lager Sachsenhausen (1936), Buchenwald (1937) und Ravensbrück (1939). Inhaftiert wurden in den ersten Jahren in erster Linie politische Gegner des Nazi-Regimes, z. B. Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Doch auch zahlreiche Juden, Homosexuelle und angebliche Kriminelle wurden schon frühzeitig Opfer des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates. Alle Inhaftierten waren dem Terrorapparat der SS schutz- und rechtlos ausgeliefert.


KZ während des Krieges

Die Konzentrationslager bildeten einen wesentlichen Bestandteil zur Unterdrückung der Bevölkerung in den besetzten Ländern. Mit der Okkupation anderer Länder entstanden zahlreiche weitere Konzentrationslager, u. a. Mauthausen/Österreich (1938) und Natzweiler-Struthof/Frankreich (1941). Die Zahl der Inhaftierten wuchs rasant an, die Zusammensetzung der Häftlingsgruppe veränderte sich sichtlich: Ausländische Gefangene stellten im Laufe des Krieges die deutliche Mehrheit der Inhaftierten, gegen Ende des Krieges über 90%.


Organisation

Verwaltungsmäßig und organisatorisch verantwortlich für die KZ war die Inspektion der Konzentrationslager, die direkt dem Reichsführer-SS Himmler unterstellt war. 1940 wurde diese Inspektion dem SS-Hauptamt und 1942 schließlich als Amtsgruppe D dem SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt (WVHA) angegliedert.


Vernichtungslager

In den Konzentrationslagern wurden Hunderttausende von Menschen zu Tode gebracht. Konzentrationslager können als Orte der Demütigung und Erniedrigung, der langen Qual und langsamen Zerstörung von Menschen beschrieben werden. Die Ermordung der Inhaftierten war in den Konzentrationslagern aber nicht vorrangiges oder alleiniges Ziel. In dieser Hinsicht müssen die Konzentrationslager von den Vernichtungslagern (Birkenau, Treblinka, Sobibor etc.) unterschieden werden. Die Funktion der Vernichtungslager bestand ausschließlich in der industriell organisierten Ermordung der Gefangenen. Dieser systematischen Massenvernichtung fiel neben der jüdischen Bevölkerung auch die Gruppe der Sinti und Roma zum Opfer, insgesamt wurden Millionen von Menschen Opfer dieser Mordaktion.


"Kleine" Lager

Neben den Vernichtungs- und Konzentrationslagern existierten noch so genannte Arbeitserziehungslager und SS-Sonderlager. In den Haftbedingungen unterschieden sich die beiden letztgenannten Lagertypen nicht wesentlich von den Konzentrationslagern. Zwar betrug die Haftdauer in den Arbeitserziehungslagern zumeist nur einige Wochen, doch wurden viele Gefangene nach Ablauf dieser Frist in die Konzentrationslager verschleppt.


Wirtschaftliche Funktion

Die wirtschaftliche Funktion der Lager wandelte sich nach Kriegsbeginn zusehends: Während die Zwangsarbeit in den frühen Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft hauptsächlich zur Schikane der Häftlinge diente, erlangten die Lager mit Beginn des Krieges beträchtliche wirtschaftliche Bedeutung. Die gnadenlose Ausbeutung der Häftlinge (Vernichtung durch Arbeit) und das "Verleihen" der Häftlinge an die Rüstungsindustrie waren für die SS und die beteiligten Firmen ein gleichermaßen lukratives Geschäft: Die SS kassierte ein Entgelt, die Firmen erhielten billige und vollkommen rechtlose Arbeitskräfte. Zur Durchführung des Einsatzes der Häftlinge in der kriegswichtigen Industrie wurden bis zum Ende des Krieges rund tausend Außenlager errichtet, meistens in der Nähe des Einsatzortes der Gefangenen. Beim KZ Sandhofen handelte es sich um ein solches Außenlager. Im September 1944, dem Zeitpunkt der Einrichtung des Außenlagers Sandhofen, existierten unter der Kontrolle des SS-WVHA noch 16 Konzentrationslager mit etlichen Außenlagern.


Häftlingskategorien und ihre Markierungen

Die in den Konzentrationslagern inhaftierten Menschen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:

Menschen, die aus politischen und/oder religiösen Motiven Gegner des Nazi-Regimes waren, z. B. Angehörige von Widerstandsgruppen oder Zeugen Jehovas

Menschen, die gemäß der rassistischen Ideologie der Nazis als minderwertig galten, also Juden, Sinti und Roma

Menschen, die gemäß den gesellschaftsbiologischen Vorstellungen der Nazis sozial ausgeschlossen und verfolgt wurden, z. B. Homosexuelle, Vorbestrafte, Prostituierte, als "arbeitsscheu" oder "asozial" bezeichnete Menschen

Damit der Inhaftierungsgrund für Bewacher und Mithäftlinge immer sofort zu erkennen war, mussten die Häftlinge äußere Bezeichnungen in Form eines Dreieckwinkels auf der linken Brust und dem rechten Hosenbein tragen. So bekamen beispielsweise politische Häftlinge einen roten, Angehörige der Zeugen Jehovas einen violetten, "Asoziale" einen schwarzen Winkel angeheftet. Jüdische Häftlinge trugen zu ihren sonstigen Markierungen ein gelbes Dreieck so über dem Winkel, dass ein Davidstern entstand.

Die äußere Markierung der Häftlinge war nicht allein Ausdruck des Ordnungswahns der SS, sondern bezweckte eine zusätzliche Stigmatisierung und Diskriminierung, diente der SS zum Schüren von Feindseligkeiten und Rivalitäten zwischen einzelnen Häftlingen und Häftlingsgruppen.